Natürlich kannst Du nur beginnen, wenn Du ganz am Anfang eine Vision oder eine Firmenphilosophie hast. Du möchtest mit einer Gruppe von Gleichgesinnten eine Firma gründen, welche euch gemeinsam eine bessere Position am Markt sichert? Bestens! Das Credo einer Genossenschaft ist nicht unbedingt das Boosten von Gewinnen, sondern vielmehr eine basisdemokratisch organisierte, solidarische Zusammenarbeit. Trifft dies alles auf Dich und Deine Gesellschafter zu, bietet die eingetragene Genossenschaft (eG) die ideale Rechtsform für euer Unternehmen. Gerade Kleinunternehmer profitieren von der erhöhten Wettbewerbsfähigkeit.
Die Genossenschaft als steuerlicher Vorteil- StartMyBusiness erklärt die Hintergründe
Laut §1 des Genossenschaftsgesetzes ist der Zweck einer Genossenschaft die Erwerbsförderung, die Wirtschaftsförderung, sowie die Förderung sozialer und kultureller Belangen der (ordentlichen) Mitglieder. Der große Vorteil für alle Beteiligten liegt darin, dass Teile des privaten Konsums steuerfrei werden. Wird beispielsweise ein Fahrzeug, welches den Genossen zur Verfügung steht, auch privat genutzt, entfällt die 1%- bzw. Fahrtenbuchregelung. Die Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die Förderung der Genossenschafts-Mitglieder adäquat sein muss.
Welche Vor- und Nachteile gibt es bei einer Genossenschaftsgründung?
Jede Unternehmensgründung sollte genauer unter die Lupe genommen werden. Bei jeder Rechtsform gibt es Vor- und Nachteile. Hier findest Du eine Übersicht über alle Vor- und Nachteile, die eine Genossenschaftsgründung mit sich zieht.
Vorteile einer Genossenschaft:
+ Kein Mindestkapital bei der Gründung
+ Teile des privaten Konsums sind für ordentliche Gesellschaftsmitglieder steuerfrei
+ Demokratie an oberster Stelle: Jedes Mitglied hat dieselben Rechte und Pflichten
+ Hohe Insolvenzsicherheit durch Kontrolle des Prüfverbandes
+ Mieterträge bei Wohnungsgenossenschaften sind steuerfrei
+ Der Vorstand kann einen Minijob annehmen oder sozialversicherungspflichtig arbeiten
+ Ausschluss des Stimmrechtes ist bei investierenden Mitgliedern möglich
+ Kein Mitglied kann ein anderes Mitglied ausschließen
+ Austretende Mitglieder erhalten nur den Nennwert ihrer Anteile zurück
+ Im Todesfall eines Mitglieds müssen die Nachkommen (Erben) nur auf den Nennwert der Anteile eine Erbschaftssteuer bezahlen.
Nachteile einer Genossenschaft:
- Eingeschränkte Entscheidungsfreiheit für das Individuum durch Stimmrecht aller Mitglieder
- Kosten durch Mitgliedschaftspflicht hinsichtlich des Prüfverbandes
- Keine hohen Gewinne für das einzelne Mitglied möglich
- Keine individuelle Förderung der jeweiligen Mitglieder möglich
- Bei Differenzen wird man Störefriede leider nur schwer los
- Bei Austritt erhält man nur den Nennwert der eigenen Anteile zurück.
StartMyBusiness erklärt Dir in diesem Abschnitt die Rechtsform und besondere Eigenschaften der eingetragenen Genossenschaft
Aus rein rechtlicher Sicht ist die eingetragene Genossenschaft wie die Kapitalgesellschaft. Der Unterschied zur KG besteht darin, dass die einzelnen Mitglieder an kein Mindestkapital als Einlage gebunden sind. Im Gesellschaftsvertrag, den Du und Deine Mitglieder vor der Gründung der eG aufsetzt, legt ihr gemeinsam die jeweiligen Kapitaleinlagen fest. In vielen Punkten ähnelt die Genossenschaft einem Verein. Der Verein ist jedoch nicht wirtschaftlich tätig – die Genossenschaft hingegen sehr wohl. Ziel ist der gemeinsame, wirtschaftliche Geschäftsbetrieb.
Was kostet die Gründung einer Genossenschaft und wieviel Zeitaufwand ist nötig?
Da jede Genossenschaft durch Sachverständige, die eigenen Prüfungsverbänden angehören, auf Herz und Niere geprüft werden muss, können die Gesamtkosten für euer Gründungsprojekt zwischen 850 und 2500 Euro liegen. Ist der Prüfungsaufwand besonders hoch, kann Deine Gründung sogar mit bis zu 4000 Euro zu Buche schlagen.
Hinsichtlich des Zeitaufwandes musst Du schon mit mehreren Wochen bis zu Monaten rechnen. Die behördlichen Wege und die diversen Bearbeitungszeiten solltest Du bindend miteinberechnen. Für die Erstellung der Satzung und Deines Wirtschaftskonzeptes solltest Du Dir ausreichend Zeit nehmen. Dies dient dazu, dass die Sachverständigen bei der Überprüfung keine Mängel feststellen. Pflege einen engen Kontakt zum Prüfungsverband. Korrekturen in der Satzung verzögern natürlich den ganzen Ablauf.
Haftung der Genossenschaft
Im Falle, dass eure Genossenschaft Insolvenz anmelden muss, haften sämtliche Mitglieder nicht mit ihrem Privatvermögen. Die Genossenschaft als Wirtschaftsbetrieb haftet jedoch sehr wohl mit den Einlagen aller Mitglieder gegenüber Lieferverbindlichkeiten.
StartMyBusiness erklärt alle Schritte zur Gründung einer eingetragenen Genossenschaft
Die ersten Schritte sind die Erstellung des Businessplanes und der Gründungssatzung. Ernennt auch einen Gründer.
Mitglieder:
Laut Gesetzgeber müssen mindestens drei Gründungsmitglieder ernannt werden. Selbstverständlich ist es möglich, drei UG´s oder drei GmbH´s zu benennen, in welchem ihr Geschäftsführer seid. Der jeweilige Geschäftsführer vertritt dann die Körperschaft und kann im Rahmen seines Amtes gefördert werden. Du kannst auch gemeinsam mit Deinem Partner oder Deiner Partnerin eine Genossenschaft gründen. Im Klartext heißt das, zwei natürliche Personen und ihre kollektive juristische Person.
Ab einer Größe von 20 Mitgliedern und mehr ist ein Aufsichtsrat und Vorstand gesetzlich vorgeschrieben. In diesem Fall musst Du und Deine Mitglieder mindestens fünf Gründer benennen und schriftlich festhalten.
Konzepterstellung / Name:
Erstelle gemeinsam mit Deinen Mitgliedern zwei Konzepte. Ein Konzept kommt bei der Satzung zum Tragen und ein weiteres Konzept benötigt ihr für ein tragfähiges wirtschaftliches Modell. Formuliert aus, welche Sinnhaftigkeit eure Genossenschaft erfüllen soll und welche geschäftlichen Tätigkeiten ausgeführt werden sollen. Regelt, wer welche Ämter innehat und benennt die Gesellschaft in einen aussagekräftigen Titel oder Namen. Beachtet dabei die „Corporate Identity“. Als nächsten Schritt setzt Du die Satzung und das Wirtschaftskonzept auf Papier. Darauffolgend bestellst Du den Prüfungsverband zur Revision.
Satzung:
Die Satzung legt die Struktur der Genossenschaft fest. Aufgaben und diverse Kompetenzen müssen glasklar definiert werden. Die Satzung sollte notariell oder rechtsfreundlich abgesegnet werden. Somit besteht ihr souverän vor dem Prüfungsverband.
Wirtschaftskonzept:
Das Wirtschaftskonzept gibt Auskunft über den Businessplan für die nächsten drei Jahre. Lege fest, welche geplanten Tätigkeiten und Investitionen vorhanden sind, wie hoch das EK (Eigenkapital) ist und wie hoch das FK (Fremdkapital) ist. Welche Einnahmen und Ausgaben sind prognostiziert? Legt das Konzept dem Prüfungsverband vor. Dabei ist wichtig, dass ausnahmslos alle Mitglieder, die an der Gründung beteiligt sind, unterzeichnen.
Prüfung:
Der Prüfungsverband geprüft, ob alle formalen und rechtlichen Voraussetzung für die Gründung einer Genossenschaft gegeben sind und ob das eingereichte Wirtschaftskonzept den realen wirtschaftlichen Tätigkeiten als Anforderungsprofil entspricht. Geprüft wird ferner, ob das Projekt auch wirtschaftlich erfolgsversprechend wirkt. Besteht ihr vor der Prüfungskommission, müsst ihr die Genossenschaft noch im Genossenschaftsregister via elektronischem Eintragungsantrag durch euer Notarbüro einreichen lassen.