Du bist ein junger Gründer oder Gründerin und möchtest eine Aktiengesellschaft als Gesellschaftsform für Deine Existenzgründung wählen? Prima! Gut, dass Du den Mut dazu hast, denn längst ist die Meinung, dass nur etablierte Unternehmen eine AG gründen können, überholt. StartMyBusiness erklärt Dir in diesem Beitrag, worauf es bei der Gründung einer AG ankommt, welche rechtlichen Bestimmungen gelten und wie Du mit unseren Tricks und Hacks erfolgreich Deine eigene Aktiengesellschaft gründest.

AG gründen

Was versteht man unter einer AG?

Die Bezeichnung „AG“ ist die Abkürzung für Aktiengesellschaft. Das Vermögen des Unternehmens wird in Aktien aufgeteilt. Rechtlich gesehen ist die AG eine juristische Person, also eine eigene Rechtspersönlichkeit. Wenn Du als einzelne aktienbesitzende Person eine AG gründen willst, ist dies selbstverständlich möglich, wenn Du gleichzeitig das Amt des Vorstands bekleidest. Du benötigst jedoch mindestens drei Aufsichtsräte. Es ist zudem gut für Dich zu wissen, dass die laufenden Pflichten höchst umfangreich ausfallen. Die Formalitäten für die Gründung sind sehr viel umfassender als bei anderen Gesellschaftsformen. StartMyBusiness empfiehlt Dir, vor der Gründung unbedingt eine rechtliche Beratung beim Notar oder Fachanwalt in Anspruch zu nehmen.

Dein Vorteil: Das prestigereiche Image einer AG

Deine potentiellen Geschäftspartner setzen mehr Vertrauen in eine Aktiengesellschaft, da sie ein liquides und zahlungskräftiges, solides Unternehmen mit ausreichenden Sicherheiten optisch wahrnehmen. Geht es um eine Unternehmensnachfolg, kannst Du die Aktien gut verkaufen und damit Deine Anteile am Unternehmen veräußern.

Die Vor- und Nachteile der Aktiengesellschaft

Wie jede Rechtsform gibt es auch bei der AG Vorzüge, sowie Nachteile. Da die Gründung einer Aktiengesellschaft mit einem hohen Maß an bürokratischem Aufwand und viel Backgroundwissen auf rechtlicher Ebene verbunden ist, solltest Du vor einer Gründung eine Checkliste machen und alle Für- und Wider genauestens analysieren:

Vorteile einer AG:

  • Du kannst mit Deiner AG an die Börse gehen
  • Du genießt ein hohes Ansehen
  • Deine AG ist haftungsbeschränkt
  • Du genießt die Vorteile einer leichten Übertragbarkeit der Aktien (kein Notar nötig)
  • Vereinfachte Aufnahme weiterer Aktionäre

Nachteile einer AG:

  • Die Kapitaleinlage ist sehr hoch
  • Aufwendige Gründungsformalitäten nötig
  • Du musst Deine AG notariell beglaubigen und beurkunden lassen
  • Hoher Organisationsaufwand durch drei unabhängige Gremien nötig

So erfolgt die Gründung Deiner Aktiengesellschaft

Wenn Du beschlossen hast, dass die AG genau für Dich gemacht ist, benötigst Du zunächst eine Unternehmenssatzung. Diese Unternehmenssatzung musst Du durch Deinen Notar beurkunden lassen. Die AG hat drei diverse Organe:

  • Den Vorstand
  • Den Aufsichtsrat (bestehend aus mindestens drei Personen)
  • Die Hauptversammlung der aktienhaltenden Personen.

Diese müssen bestellt werden. Für den Aufsichtsrat benötigst Du drei kompetente Personen, die in ihrer Funktion den Gründer zum geschäftsführenden Vorstand bestellen. Es ist auch wichtig zu wissen, dass Du ein Grundkapital von mindestens 50.000 Euro zur Verfügung stellen musst. Somit ist die Gründung einer AG deutlich teurer als die Gründung einer GmbH beispielsweise. Die 50.000 Euro können entweder als Geld oder Sacheinlage erbracht werden. Vor allem Banken und Kreditinstitute wissen die Kooperation mit Aktiengesellschaften aufgrund ihres hohen Ansehens sehr zu schätzen.

Die Besonderheiten der Aktiengesellschaft

Einmal im Jahr muss Deine Aktiengesellschaft die Hauptversammlung einberufen. Zur Hauptversammlung sind der Vorstand, der Aufsichtsrat und die Aktionäre geladen. Dadurch wird die Versammlung beschlussfähig und hat die Möglichkeit, wichtige Themen zu besprechen und darüber abzustimmen. Sie kann den Vorstand und den Aufsichtsrat der AG entlasten, die Satzung verändern, Revision des Jahresabschlusses anweisen und sogar die AG an sich auflösen.

 

Buchhalterische Challenges:

Deine Aufgabe als Vorstand Deiner Aktiengesellschaft ist es, ein Handelsbuch zu führen und Bilanzen zu erstellen. Dein Jahresabschluss kann natürlich ins Kreuzfeuer der Hauptversammlung werden.

 

Haftung:

Die Haftung innerhalb Deiner Aktiengesellschaft beschränkt sich auf die jeweils getätigten Einlagen der Aktienanleger. In aller Regel haften die Aktionäre nicht mit dem privaten Vermögen.

 

Steuern:

In steuerlichen Belangen musst Du, je nach Position, mit einigen Hürden rechnen. Als Kapitalgesellschaft muss Deine AG natürlich die folgenden Steuern ans Finanzamt abführen:

  • Körperschaftssteuer
  • Gewerbe- und Umsatzsteuer
  • Kapitalertragssteuer, die die Aktionäre bei Gewinnausschüttung abführen müssen
  • Du als Gründer, sowie Anteilseigner müsst Einkommenssteuer auf ausgeschüttete Entgelte und Gewinne abführen

Die Kosten für die Gründung einer Aktiengesellschaft fallen vielfältig aus. So musst Du mit einem großzügigen Honorar für Deinen Notar oder Fachanwalt rechnen. Hinzu gesellen sich die üblichen 150 Euro für die Eintragung ins Handelsregister. Die Gebühren für die Gewerbeanmeldung sind bei 30 Euro anberaumt. Das Wichtigste ist jedoch die Kapitaleinlage für die Gründung: Hier musst Du 50.000 Euro in Geld oder Sacheinlagen bereitstellen können und auf Dein Konto der Aktiengesellschaft überweisen.

10 Schritte zur Gründung Deiner Aktiengesellschaft

  • Trage alle nötigen Gründungsunterlagen rechtzeitig zusammen. Im Anschluss dieser 10 Punkte findest Du eine Checkliste aller benötigten Unterlagen.
  • Lege den Namen Deiner Aktiengesellschaft fest (recherchiere, ob er verfügbar ist)
  • Lege fest, wer der Aufsichtsrat ist, wer der Vorstand und welche Kapitaleinlagen getätigt werden sollen
  • Erarbeite eine Satzung, die Du notariell beglaubigen lässt
  • Trage Deine Aktiengesellschaft ins Handelsregister ein
  • Eröffne das Geschäftskonto Deiner AG und zahle das Stammkapital ein.
  • Melde Deine AG beim Gewerbeamt an und beantrage beim Finanzamt eine Steuernummer
  • Melde Dich bei der Berufsgenossenschaft an
  • Gibt es Angestellte, melde diese bei den Sozialversicherungsträgern und bei der Rentenversicherung an
  • Beantrage Deine Betriebsnummer

Checkliste aller benötigten Unterlagen zur Gründung Deiner AG

Um Deine Aktiengesellschaft gründen zu können, benötigst Du eine Reihe an Dokumenten. Die folgende Checkliste von StartMyBusiness soll für Dich eine Art MindMap sein, um alle erforderlichen Unterlagen rechtzeitig bei den Behörden einreichen zu können:

  • Vollständige Satzung (notariell beurkundet)
  • Mindestkapital (50.000 Euro) entweder als Bareinlage oder Sacheinlage
  • Bankbestätigung über die Einzahlung der Mindesteinlagen
  • Bestellung des Aufsichtsrates (3 Personen)
  • Beschluss über die Bestellung des Vorstandes, beschlossen durch den Aufsichtsrat
  • Bericht der Aktionäre über die Gründung der Aktiengesellschaft
  • Gründungsprüfungsbericht durch den Vorstand und den Aufsichtsrat
  • Gründungsprüfung durch externe gerichtliche Gründungsprüfer
  • Entschädigung für die Gründung oder Vorbereitung der AG
  • Identitätsnachweis (ausländischer Registerauszug oder Auszug aus dem ausländischen Handelsregister) falls Aktionäre im Ausland sitzen
  • Musterfirmazeichnung der Mitglieder des Vorstandes mit notariell beglaubigten Signaturen
  • Anmeldung zum Firmenbuch aller Gründer (Aktionäre), die Mitglieder des Vorstandes und Mitglieder des Aufsichtsrates sind. Alle Unterschriften müssen notariell beglaubigt sein.

 

Rechtliche Hinweise:

  • Jede AG benötigt zwingend einen Aufsichtsrat
  • Jahresabschlussprüfung ist bei jeder AG zwingend vorgeschrieben
  • Jahresabschluss muss parallel zum Firmenbuch eingereicht und bei großen Aktiengesellschaften auch veröffentlicht werden.