Sie möchten Ihre Geschäftsidee schützen? Dann sind Sie in jedem Fall auf der sicheren Seite – ganz gleich, ob Ihre Konkurrenz erwägt Ihre Idee zu kopieren oder andere aufstrebende Startups ihren Erfolg auf Ihrer Geschäftsidee aufbauen möchten. Mit gewerblichen Schutzrechten in Form von Patenten, einer Markenanmeldung oder Gebrauchsmustern sichern Sie sich Ihre eigenen Wettbewerbsvorteile.

Firmenstart.net hat für Sie alle wichtigen Fragen zusammengefasst und informiert Sie rund um das Thema „Geschäftsidee schützen“.

Warum sollten Sie Ihre Geschäftsidee schützen lassen?

Viele Gründer spielen bereits vor der eigentlichen Gründung ihres Unternehmens mit dem Gedanken, sich die Geschäftsidee schützen zu lassen. Einige Gründer entscheiden sich aus finanziellen Gründen und meist auch aufgrund des bevorstehenden Aufwands gegen die Anmeldung von gewerblichen Schutzrechten.

Dabei handelt es sich in diesem Fall um eine klassische Risikoentscheidung. Nicht selten kommt es vor, dass Gründer ihre Geschäftsidee nicht schützen lassen und größere Konkurrenten nach den ersten Erfolgen das Konzept einfach kopieren. Diesem Fall sind Gründer ohne gewerbliche Schutzrechte wortwörtlich schutzlos ausgesetzt. Mithilfe von gewerblichen Schutzrechten können Sie sich Ihre Wettbewerbsvorteile und demzufolge ebenso Ihren Erfolg sichern.

Mehr zum Thema „Wie finde ich eine Geschäftsidee?“ finden Sie hier >>

Geschäftsidee vs. Geschäftsgeheimnisse

Die eigene Geschäftsidee und die Geschäftsgeheimnisse haben vor allem eines gemeinsam: sie sind erfolgsentscheidend für Ihr Start up. Wer nun auch seine Geschäftsgeheimnisse rechtlich schützen lassen möchte, muss gemäß dem aktuellen Geschäftsgeheimnisgesetz (kurz: GeschGehG) handfeste Schutzmaßnahmen ergreifen.

Die Verpflichtungen für Unternehmer, die aus dem neuen Gesetz hervorgehen, das auf EU-Ebene entschieden wurde, haben eine ähnliche Durchschlagkraft wie die DSGVO. Laut der neuen Bestimmungen reicht es nun nicht mehr aus, seine Geschäftsgeheimnisse „einfach nur geheim zu halten“. Vielmehr ist der Unternehmer verpflichtet E-Mails zu verschlüsseln, Autorisierungen für Dokumente streng zu verwalten und weitere Schutzmaßnahmen fest in den Unternehmensalltag zu implementieren.

Wie kann ich meine Geschäftsidee schützen?

Die eigene Geschäftsidee lässt sich auf vielfältige Art und Weise schützen – national und international. Selbstverständlich lässt sich die Geschäftsidee kostengünstig und einfach durch die bloße Geheimhaltung und strenge Verschwiegenheit aller Gründungsmitglieder vor dem eigentlichen Markteintritt realisieren.

Wer maximale Sicherheit haben möchte, sollte die Möglichkeit verschiedener Schutzrechte erwägen. Folgende Optionen stehen Ihnen zum Schutz Ihrer Existenzgründung zur Verfügung:

  • Patent anmelden
  • Design eintragen lassen
  • Markenanmeldung (Wort-/Bildmarke)
  • Gebrauchsmuster
  • Geschmacksmuster

Wenn Sie Ihre Geschäftsidee schützen lassen möchten, sollten Sie sich für den eigenen Weg zum Patentamt entscheiden oder den gesamten Prozess an einen Fachanwalt für Patentrecht übergeben.

Geschäftsidee schützen lassen: die Vorbereitung

Bevor Sie Ihre Geschäftsidee schützen lassen können, müssen Sie Ihre Geschäftsidee sinnvoll und konkret ausarbeiten. Besonders bei der Anmeldung von gewerblichen Schutzrechten kommt es bereits auf minimale Details an, die sich von Ihren Konkurrenten unterscheiden.

Im Vorfeld sollten Sie prüfen, ob die Geschäftsidee tatsächlich realisierbar ist und noch nicht in dieser Form geschützt ist. Recherchieren Sie intensiv nach weiteren Details, die Ihre Geschäftsidee perfektionieren und schützenswert machen. Bedenken Sie: im Rahmen der Anmeldung eines Patents wird ausgiebig geprüft und beurteilt, ob die Geschäftsidee schützenswert ist.

Wichtig ist, dass sie das Produkt vor der Patentanmeldung nicht auf den Markt bringen. Ab dem Markteintritt ist eine Patentanmeldung nicht mehr umsetzbar.

Wie können Sie gewerbliche Schutzrechte anmelden?

Um Ihre Geschäftsidee zu schützen, können Sie verschiedene Formen des gewerblichen Rechtsschutzes in Anspruch nehmen. Zu den beliebtesten Formen zählen:

Das Patent: Wenn Sie Ihre Geschäftsidee schützen lassen möchten, empfiehlt es sich ein Patent anzumelden. Diese Form eines gewerblichen Schutzrechts gehört zu den Klassikern. Sie können Ihre Idee sowohl national als auch international schützen lassen.

Anlaufstelle: DPMA

Laufzeit: bis zu 20 Jahre

Kosten: EU-weite Patentanmeldung mindestens 6.515 €

 

Gebrauchsmuster: Das Gebrauchsmuster wird als „kleiner Bruder“ des Patents bezeichnet, da die Unterschiede besonders mit den vergangenen Reformen immer geringer wurden.

Anlaufstelle: DPMA

Laufzeit: bis zu 8 Jahre

Kosten: mindestens 1.680 €

 

Design einreichen: Ein Branding kann und sollte ein „visuelles Merkmal“ und ein wichtiger Teil der Geschäftsidee sein. Daher sollten Sie erwägen, ob Sie sich Ihr Wiedererkennungsmerkmal schützen lassen in Form einer Einreichung Ihres Designs.

Anlaufstelle: DPMA

Kosten: mindestens 60 – 70 €

Für weitere Informationen rund um das Thema „Wie melde ich gewerbliche Schutzrechte an?“ steht Ihnen das DPMA in Form von kostenlosen Erstberatungen zur Verfügung.

Geschäftsidee schützen: die Grundvoraussetzungen im Überblick

Wenn Sie gewerbliche Schutzrechte anmelden möchten, müssen Sie mit einem mehr der weniger umfangreichen Verwaltungsakt rechnen. Damit die gewerblichen Schutzrechte tatsächlich freigegeben werden, muss Ihre Geschäftsidee mehrere Tatbestände erfüllen.

  • Neuheit: Das erste Kriterium für den Schutz einer Geschäftsidee (z.B. bei einem Gebrauchsmuster) ist die „Neuheit der Geschäftsidee“. Je nach Schutzraum darf jene Idee nicht genutzt oder geschützt sein. Ist dieses Kriterium erfüllt.

Recherchieren Sie vorab hilfsweise in den Datenbanken, wie z.B. Espacenet, in der Datenbank der Weltorganisation für geistiges Eigentum oder für die nationale Recherche in der Datenbank des deutschen Marken- und Patentamts.

  • Erfinderischer Schritt: Besonders im Rahmen des Gebrauchsmusterschutzes ist der „erfinderische Schritt“ ein wesentliches Kriterium für den Schutz. Hierfür ist zentral, dass im öffentlichen Raum kein vergleichbares Gebrauchsmuster in Form von Technik zugänglich oder öffentlich gemacht wurde.
  • Gewerbliche Anwendbarkeit: Für den Gebrauchsmusterschutz ist ebenso die gewerbliche, praktische Anwendbarkeit eine Grundvoraussetzung. Dabei sind nur Ideen schützenswert, wenn diese umsetzbar sind und echte Erzeugnisse auf den Markt bringen.

Sie haben Fragen zum Schutz Ihrer Geschäftsidee? Der Recherchesaal in Berlin des DPMA bietet eine kostenfreie Erstberatung für Gründer und Erfinder an. Vereinbaren Sie über folgende Telefonnummer einen persönlichen Termin: 030 – 25 99 22 30. Alternativ erhalten Sie eine kostenlose Erstberatung über die Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Patentinformationszentren PIZnet.