Sobald Du als Unternehmer einen oder mehrere Mitarbeiter einstellen möchtest, solltest Du Dich mit dem Arbeitsrecht auseinandersetzen. Dazu zählt auch der Arbeitsvertrag, der die Grundlage für jedes Arbeitsverhältnis darstellt. Du kannst entweder einen standardisierten oder einen speziellen Arbeitsvertrag wählen und ihn entsprechend an Deine Bedürfnisse anpassen.

Mitarbeitervertrag Vorlage

Mitarbeitervertrag Vorlage – das solltest Du wissen

Der Arbeitsvertrag stellt eine spezielle Form des Dienstvertrages dar, der ein Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer regelt. Bei befristeten Arbeitsverhältnissen bedarf es hierbei der Schriftform. Sind keine besonderen Vereinbarungen getroffen worden, gilt der sogenannte gesetzliche Kollektivvertrag. Das Nachweisgesetz regelt jedoch, dass nach mindestens einem Monat ab Beginn der Beschäftigung die wichtigsten Vertragsbedingungen in schriftlicher Form ausgearbeitet, unterzeichnet und übergeben werden müssen.

Im Arbeitsvertrag werden Rechte und Pflichten des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers verankert. Die dabei wichtigsten Aspekte beschreiben die Tätigkeitsbeschreibung, die Entlohnung und die Arbeitszeiten.

Falls Du für den Arbeitsvertrag ein Muster verwenden möchtest, beachte bitte, dass es verschiedene Beschäftigungsverhältnisse gibt. Setzt Du einen Vertrag mit einem Geschäftsführer auf, musst Du andere Dinge regeln, als in einem Arbeitsvertrag mit einer Sekretärin. Darüber hinaus gibt es noch besondere Arbeitsverhältnisse wie befristete Stellen, Teilzeitjobs oder Minijobs. StartMyBusiness empfiehlt Dir, eine entsprechende Standard-Vorlage zu verwenden und sie entsprechend Deinen Bedürfnissen anzupassen.

Die Inhalte eines Arbeitsvertrags

Wie wir für Dich schon erwähnt hatten, regelt der Arbeitsvertrag die Rechte und Pflichten innerhalb eines Arbeitsverhältnisses zwischen dem Arbeitgeber, also Dir, und dem Arbeitnehmer. Die Gestaltung beider Parteien bezüglich des Arbeitsvertrags ist grundsätzlich frei. Er sollte jedoch folgende Punkte enthalten:

 

Vertragsparteien:

Der Vertrag sollte die Namen aller Beteiligten und die jeweilige Anschrift enthalten. Klar hervorgehen muss, wer der Arbeitgeber und wer der Arbeitnehmer ist.

 

Beginn und Dauer des Beschäftigungsverhältnisses:

Im Arbeitsvertrag festgehalten wird das Datum des Beschäftigungsverhältnisses. Falls es sich um eine befristete Stelle handelt, solltest Du auch die Dauer des Beschäftigungsverhältnisses deklarieren.

 

Arbeitsort:

In den allermeisten Fällen gilt als Arbeitsort die Anschrift des Unternehmens, die Niederlassung oder Zweigstelle des Arbeitgebers. Diese Regelung trifft auch für Außendienstmitarbeiter zu. Ist der Arbeitsort das Homeoffice des Mitarbeiters, gibst Du im Arbeitsvertrag dessen Privatadresse oder dessen angemietetes Büro an.

 

Tätigkeitsbeschreibung:

Du beschreibst akribisch, welche Tätigkeiten Dein Mitarbeiter im Rahmen und Umfang eures Arbeitsvertrags auszuführen hat. Je genauer die Beschreibung ist, desto besser ist es für Dich und den Arbeitnehmer.

 

Vergütung:

Die Vergütung regelt die Höhe und Fälligkeit der Entlohnung. Wenn Du ein Monatsgehalt oder einen Stundensatz vereinbarst, musst Du auch an die Sonderzahlungen und etwaigen Zuschläge für Wochenend- und Feiertagsarbeit, bzw. Zuschläge dieser Art miteinberechnen. Wichtig ist auch, eine Mitarbeitervorsorgekasse einzurichten. Scheidet der Mitarbeiter aus dem Unternehmen aus, hat er Anspruch auf die „Abfertigung-Neu“ und diese will bei Zeiten angespart werden.

 

Arbeitszeit:

Du solltest die wöchentliche Arbeitszeit im Vertrag regeln. StartMyBusiness empfiehlt Dir, zusätzlich zu regeln, dass sich die Verteilung der Arbeitszeit nach den betrieblichen Erfordernissen richtet. Du kannst natürlich auch entsprechende Vereinbarungen mit dem Mitarbeiter treffen.

 

Urlaub:

Du solltest wissen, dass Mitarbeiter im Angestelltenverhältnis einen gesetzlichen Mindestanspruch auf bezahlten Urlaub haben, der bei einer 5-Tage-Woche 20 Tage betrifft. Bei einer 6-Tage-woche beträgt er 24 Tage im Jahr.

 

 

Kündigung:

Üblicherweise gelten die gesetzlich vereinbarten Kündigungsfristen, wenn beide Vertragsparteien eine ordentliche Kündigung anstreben. Im Arbeitsvertrag kannst Du in beiden Fällen nur Fristen vereinbaren, die länger sind als die gesetzlichen Kündigungsfristen.

 

Hinweis:

Gilt für Dein Unternehmen ein Tarifvertrag oder eine spezielle Betriebsvereinbarung, musst Du im Arbeitsvertrag darauf hinweisen.

 

Die folgenden Klauseln können in einem Arbeitsvertrag enthalten sein, sofern sie für das Arbeitsverhältnis relevant sind:

 

Probezeit:

Es ist durchaus üblich, eine Probezeit von maximal 6 Monaten zu vereinbaren. Die Kündigungsfrist beträgt allerdings nur 2 Wochen.

 

Arbeitsunfähigkeit:

Dein Mitarbeiter hat seine Arbeitsunfähigkeit unverzüglich der Personalabteilung oder Dir zu melden. Er muss eine entsprechende ärztliche Bescheinigung vorlegen. Du hast die Möglichkeit, im Vertrag gesetzlich zu regeln, dass dieses ärztliche Attest bereits ab dem ersten, statt dem gesetzlich vorgeschriebenen dritten Tag vorgelegt werden muss.

 

Überstunden:

Wenn Du mit Deinem Mitarbeiter regelst, dass Du von ihm Überstunden anfordern darfst, musst Du auch regeln, wie diese vergütet werden und in welchem Umfang sie mit dem Gehalt oder Zeitausgleich abgegolten werden können. Bei leitenden Positionen kann dieser Überstundenumfang relativ hoch sein. Eine vollständige Abgeltung der Überstunden mit dem Monatsgehalt ist jedoch nicht erlaubt.

 

Nebentätigkeit:

Als Arbeitgeber darfst Du Nebentätigkeiten nicht generell verbieten. Du kannst jedoch vereinbaren, dass der Mitarbeiter Deine entsprechende Zustimmung dafür einholen muss. Dies kann dann erforderlich und wichtig sein, wenn er mit Deinem Unternehmen in Konkurrenz tritt oder seine Arbeitsperformance unter der Nebentätigkeit leidet. In solchen Fällen kannst Du die Zustimmung verweigern.

Geheimhaltung:

In Deinem Unternehmen gibt es Betriebsgeheimnisse, Patente, Kundendaten und sensible Daten, geplante Marketingstrategien und vieles mehr. Deshalb empfiehlt Dir StartMyBusiness, den Arbeitnehmer bereits in der Phase des Arbeitsvertrags zum Stillschweigen über sämtliche Prozesse und Wissen zu wahren, die er in Erfahrung bringen wird.

 

Freiwilligkeitsvorbehalt:

Leistest Du freiwillig gewisse Leistungen wie Gratis Buffet zu Mittag, Weihnachtsgeld oder Sonderboni, kann dies schnell zur betrieblichen Übung werden und daraus ein Anspruch entstehen. Mit dem Freiwilligkeitsvorbehalt im Arbeitsvertrag schließt Du diesen Anspruch aus.

 

Ausschlussklausel:

Diese Klausel regelt eine bestimmte Frist, nach welcher sämtliche Ansprüche beider Parteien gegeneinander erlöschen.

 

Freistellungsklausel:

Falls die Weiterbeschäftigung eines Arbeitnehmers Deinem Unternehmen schadet, regelt die Freistellungsklausel, dass Du diesen Mitarbeiter bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unter Anrechnung seines Urlaubsanspruchs und Weiterzahlung seiner Bezüge vom regulären Dienstverhältnis freistellen kannst.

Fazit:

Mit dem Arbeitsvertrag triffst Du wichtige und grundlegende Vereinbarungen zum Arbeitsverhältnis. Du solltest genau beachten, wie Du die einzelnen Formulierungen schreibst, um arbeitsrechtlichen Streitigkeiten zu umgehen. Schau Dir auch gerne das beiliegende Musterformular für einen unbefristeten Arbeitsvertrag an. Jedes Arbeitsverhältnis ist individuell.