Du willst eine UG (Unternehmergesellschaft) gründen, da Du nur wenig Startkapital zur Verfügung hast? Dann stellt die UG die passende Gesellschaftsform für Dich dar. Es handelt sich bei der UG um eine haftungsbeschränkte Gesellschaftsform, die im Volksmund auch „Mini-GmbH“ oder „1-Euro-GmbH“ genannt wird und aufgrund der geringen Kapitaleinlage für junge Gründer eine sehr beliebte Rechtsform ist.

UG gründen

Gesellschaftsform UG – Welche Vor- und Nachteile gibt es? StartMyBusiness erklärt:

Selbstverständlich hat jede Rechtsform ihre Vor- und Nachteile. Für Dich als Gründer liegt die Wichtigkeit darin, die für Dich passende Rechtsform zu wählen, die auf Dich zutrifft.

Diese Vorteile erwarten Dich bei der Gründung einer UG:

  • Haftungsbeschränkung:

Erst im Jahr 2008 wurde die Rechtsform der Unternehmergesellschaft neu geschaffen. Sie hat die bislang in Deutschland vorherrschende Limited weitgehend abgeschafft und wird als kleine Alternative zur klassischen GmbH gesehen.

Dabei ist die Haftungsbeschränkung der wohl wichtigste Vorteil der UG. Da die Gesellschaft eine juristische Person repräsentiert, haftet der Unternehmer nicht mit seinem Privatvermögen, sondern nur mit dem eingezahlten Vermögen der Gesellschaft, welches zur Haftung bereitsteht.

Bei geringem Startkapital und beschränkter Haftung sind persönliche Haftungen nur in Ausnahmefällen denkbar. Beispielsweise durch zusätzliche Bürgschaften durch den Gesellschafter.

 

  • Stammkapital:

Die UG wird auch als „Mini-GmbH“ bezeichnet und sie verleiht ihrem Titel alle Ehre, denn die Gründung an sich kann mit minimalem Startkapital erfolgen. Hast Du beispielsweise für die Gründung eine Summe von 12.500 Euro zur Verfügung, kannst Du zwischen klassischer GmbH und UG wählen. Bei der GmbH müssen die restlichen Einlagen jedoch eingezahlt werden. Generell kann man sagen, dass Du aus einer UG in weiterer Folge ohne Probleme eine GmbH als Rechtsform wählen kannst, sofern Du Kapital als Rücklage bilden kannst. Der geringe Kapitalbedarf reizt viele Jungunternehmer, eine UG zu gründen.

 

  • Diversität der Möglichkeiten je nach Tätigkeit:

Du kannst eine UG für jede Form der Geschäftstätigkeit gründen. Du bist in Deiner unternehmerischen Tätigkeit in keiner Weise eingeschränkt. Eine UG ist somit stets eine sehr gute Möglichkeit zur Gründung.

 

  • Gründung als Einzelperson:

Die Gründung einer UG ist nicht von mehreren Gesellschaftern abhängig, sondern kann auch von einer einzelnen Person vollzogen werden. Als Einzelperson kommst Du in den Genuss, alle Vorteile zu genießen, die Du bei der Gründung mit weiteren Gesellschaftern genießen könntest.

 

  • Personalkosten:

Personalkosten kannst Du im Rahmen Deiner monatlichen Betriebsausgaben geltend machen. Dieser Punkt ist vor allem für Deine Steuererklärung wichtig. Betriebliche Ausgaben mindern den Gewinn und somit die Steuerlast.

 

Diese Nachteile entstehen für Dich bei der Gründung einer UG

  • Gründungsphase:

Zwar benötigst Du nur ein sehr geringes Kapital, Du musst es aber in bar erbringen. Sacheinlagen, wie bei der GmbH, sind nicht zulässig. Die Gründungsformalitäten sind gleichermaßen umfangreich und teuer wie bei der Gründung einer GmbH. Würdest Du eine Personengesellschaft als Rechtsform wählen, wäre der Aufwand für Gründung und Anfangskosten wesentlich geringer.

 

  • Gewinnausschüttung:

Erwirtschaftest Du mit Deinem Unternehmen Gewinne, können die Überschüsse nicht gleich in voller Höhe ausgeschüttet werden. Du musst laufend aliquote Rücklagen bilden, bis der vorgeschriebene Ansparbetrag in Höhe von 25.000 Euro erreicht ist. Sobald diese Grenze erreicht ist, wird Deine UG in eine GmbH umgewandelt.

 

  • Steuerliche Belastung:

Wenn Du Dein Unternehmen erfolgreich führst, wird es sich nachhaltig zur GmbH entwickeln. Dein Vorteil liegt darin, dass erwirtschaftete Gewinne bei Erreichung der Grenze von 25.000 Euro vollständig ausbezahlt werden. Von steuerlicher Seite her musst Du bedenken, dass Du auch für Deine UG sowohl Körperschaftssteuer, als auch den Solidaritätszuschlag bezahlen musst.

 

  • Ansehen Deines Unternehmens:

Es gilt zu bedenken, dass die UG an sich nicht dasselbe Ansehen genießt, wie es eine GmbH tut. Da weniger Kapital vorhanden ist, haben Kreditgeber wie Banken oder Investoren ihre gewissen Vorbehalte gegenüber einer UG.

Anfallende Steuern bei einer UG

Steuern sind zwar ein sehr unliebsames, jedoch wichtiges Thema für alle Gründer. Wenn Du unternehmerisch tätig sein möchtest, musst Du die steuerlichen Belastungen im Vorfeld kalkulieren.

Zu den wichtigsten Steuern, die im Rahmen einer Gründung Deiner UG anfallen, zählen mitunter:

  1. Körperschaftssteuer
  2. Solidaritätszuschlag
  3. Vorsteuer
  4. Umsatzsteuer
  5. Lohnsteuer
  6. Kirchensteuer
  7. Weitere Gebühren

 Die wohl wichtigste Steuer ist die Körperschaftssteuer, die mit 15 Prozent vom Überschuss des Unternehmens zu Buche schlägt. Der Solidaritätszuschlag beraumt sich auf 5,5 Prozent. Da die Körperschaftssteuer je nach Quartal im Vorhinein zu zahlen ist, wird diese zu einem späteren Zeitpunkt exakt berechnet. Daraus kann sich, je nach Höhe der geleisteten Vorauszahlungen und Gewinn, eine Nachzahlung ergeben.

Erzielst Du einen Gewinn und wird dieser an Dich ausgeschüttet, so werden weitere 25 Prozent Steuern, zuzüglich Solidaritätszuschlag, fällig. Diese Steuer bezeichnet man in Fachkreisen auch als Abgeltungssteuer.

Bei einer UG werden sowohl Vorsteuer, als auch Umsatzsteuer fällig. Üblicherweise ist der Steuersatz auf 19 Prozent festgelegt. In Ausnahmefällen werden auch nur 7 Prozent berechnet und abgeführt. Wenn Du im Rahmen deiner unternehmerischen Aktivität Mitarbeiter beschäftigst, wird die Lohnsteuer fällig. Zudem musst Du mit Kirchensteuer und weiteren Gebühren rechnen, die zeitnah entrichtet werden müssen.

 

Wie stellt sich die Frage nach der Haftung dar? StartMyBusiness erklärt es Dir!

Die UG ist eine Rechtsform mit beschränkter Haftung. Du als Gesellschafter haftest nur mit dem Stammkapital Deiner UG, nicht jedoch mit Deinem Privatvermögen. Die Haftung ist also relativ gering. Falls Du als Inhaber jedoch persönliche Bürgschaften eingegangen bist, haftest Du in diesen Fällen auch mit Deinem Privatvermögen.

Wie gründest Du eine UG in fünf Schritten? Mit den Tipps von StartMyBusiness leichtgemacht

Anhand unserer Gründertipps und anschließender Checkliste zur Gründung Deiner UG kannst Du Dir einen strukturierten Überblick verschaffen und gleich loslegen!

 

  • PLANUNG

Überlege Dir vor der Gründung Deiner UG, was Dein Unternehmen genau machen wird, wie die Marktpositionierung aussehen soll und welche Vorteile Deine UG gegenüber anderen Konkurrenten für Deine Kunden habe wird.

 

  • RECHTLICHE ASPEKTE

Um durchstarten zu können, benötigst Du einen Gesellschaftsvertrag. Dieser Gesellschaftsvertrag zeigt auf, welche Gesellschafter es neben Dir gibt, wo der Firmensitz Deines Unternehmens sein wird und wie der Name Deines Unternehmens lauten wird. Selbstverständlich muss der Gesellschaftsvertrag auch beinhalten, was die Tätigkeit Deiner UG sein wird. Diese Informationen scheinen später im Handelsregister auf. Wie Du einen Gesellschaftsvertrag schreiben musst und welche nützlichen Tipps Du gebrauchen könntest, erfährst Du in unserem weiterführenden Blogartikel: Gesellschaftsvertrag schreiben!

Lass Deinen Gesellschaftsvertrag von einem Anwalt aufsetzen, mit dem Du gemeinsam alle Punkte erarbeitest. Ein Notar sollte diesen gegenchecken und beglaubigen. Zwar entstehen Dir dadurch Kosten, jedoch kannst Du im Rahmen von Förderungen einen Teil des Beratungsaufwandes rückerstattet bekommen. Lies hierzu auch gerne unseren Beitrag über „Startup Förderungen“!

 

  • NAMENSGEBUNG

Du musst den Zusatz „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt“ gesetzlich verpflichtend neben dem Namen Deiner UG angeben. Dafür hast Du bei der Wahl Deiner Unternehmensbezeichnung kreativ freie Wahl. Du solltest aufs Copyright achten und keine Rechte Dritter verletzen.

 

  • KONTO ERÖFFNEN

Natürlich benötigt Deine UG ein Firmenkonto. Dafür ist ein Notariatsakt von Nöten. Es empfiehlt sich, bei der Hausbank genaue Erkundigungen einzuziehen, welche Unterlagen konkret benötigt werden und ab welchem Zeitpunkt Dein Geschäftskonto eröffnet werden kann. Zwar kannst Du Deine UG mit nur 1 Euro gründen, da jedoch Kosten für den Beratungsaufwand (Rechtsanwalt und Notar) anfallen, die direkt vom Geschäftskonto abgebucht werden sollten, benötigst Du ein höheres Startkapital, um Deine Startkosten stemmen zu können. Vorhandenes Kapital stellt nach außen hin auch immer gewisse Sicherheiten und Stabilität dar.

 

  • GEWERBEANMELDUNG

Dein Unternehmen muss im Handelsregister eingetragen werden. Der Geschäftsführer Deines Unternehmens muss diese Eintragung vornehmen lassen und weiter begründen, dass gegen sein Amt als Geschäftsführer keine Argumente vorhanden sind. Eine weitere Aufgabe des Geschäftsführers ist die Meldung an das Finanzamt und die Gewerbeanmeldung an sich.

Checkliste: So gründest Du Deine UG

  • 1) Bereite alle notwendigen Dokumente (Gesellschaftsvertrag, Businessplan) vor und hole rechtzeitig etwaige Genehmigungen ein. (Zum Beispiel im Baugewerbe oder in der Gastronomie. In diesem Beitrag erfährst Du, wie Du einen Businessplan richtig schreiben musst!

 Lege folgende maßgebliche Punkte fest:

 

  • Name oder Sitz der Gesellschaft
  • Unternehmensgegenstand
  • Höhe des Stammkapitals
  • Anzahl der Gesellschafter
  • Benennung des Geschäftsführers
  • Klärung, ob eine Mustersatzung oder ein individueller Vertrag zur Geltung kommen soll. Der Vertrag kann vor dem Notartermin vorbereitet werden.

2) Der nächste Schritt: Du lässt Deinen Gesellschaftervertrag notariell beurkunden. Zu diesem Zweck müssen alle Gesellschafter anwesend sein und unterzeichnen.

3) Im Rahmen der notariellen Beglaubigung des Gesellschaftervertrages wird gleichzeitig auch der Geschäftsführer in einem Gesellschafterbeschluss bestellt werden. Wir von StartMyBusiness empfehlen Dir, dies gleichzeitig mit der Beglaubigung des Gesellschaftervertrages zu erledigen, ansonsten fallen erneute Kosten für einen erneuten Notartermin an.

4) Geschäftskonto für Deine UG eröffnen: Für die Eröffnung Deines Geschäftskontos musst Du der Bank den notariell beglaubigten Gesellschaftsvertrag vorlegen.

5) Ist Dein Geschäftskonto eröffnet, solltest Du das notwendige Stammkapital einzahlen. Wir empfehlen Dir einen höheren Betrag, um Beratungsaufwände und Gründungskosten auffangen zu können.

6) Lass Dich vom Notar im Handelsregister eintragen. Du musst Deinem Notar einen Nachweis über die Einzahlung Deines Stammkapitals aushändigen. Dein Notar vollzieht die Übermittlung an das Amtsgericht, wo Deine UG amtlich eingetragen wird.

7) Als nächsten Schritt meldest Du persönlich Dein Gewerbe beim städtischen Gewerbeamt an. In manchen Städten ist eine Online-Anmeldung eines Gewerbes mittlerweile möglich. Das Gewerbeamt informiert die IHK, die Handwerksmaller, die Berufsgenossenschaft, die Agentur für Arbeit, das Statistische Landesamt etc.!

8) Die Anmeldung beim Finanzamt muss nach § 137 AO innerhalb eines Monats mit dem steuerlichen Erfassungsbogen, den Du auch online über ELSTER downloaden kannst, erfolgen. In aller Regel erhältst Du alle nötigen Unterlagen nach der Gewerbeanmeldung direkt vom Finanzamt. Bist Du Freiberufler, musst Du selbst aktiv werden.

9) Geschäftspapiere drucken: Sobald Du alle Anmeldungen erledigt hast, Deine Umsatzsteuer Identifikationsnummer, sowie die HR-Nummer besitzt, kannst Du Deine Webseite erstellen und Dein Briefpapier, Visitenkarten und Briefe drucken lassen. Brauchst Du bei der Vermarktung Deiner UG Hilfe, kannst Du Dich an die Profis in Sachen Webmarketing wenden, um ganzheitliche Konzepte, beginnend von Deinem Logo bis zu super durchdachten Webkampagnen erstellen zu lassen.

Gründungskosten

Du solltest bei der Gründung Deiner UG auf folgende Kosten achten und dementsprechend hoch dein Stammkapital berechnen und kalkulieren:

  • Kosten für den Gesellschaftervertrag (Anwalt, notarielle Beglaubigung)
  • Notarkosten für diverse Dokumente und Beurkundungen (Anmeldung zum Handelsregister). Diese richten sich nach der Höhe des Stammkapitals!
  • Bankgebühren für die Eröffnung des Geschäftskontos.
  • Kostenanteil für IHK-Beiträge
  • Kosten für den Steuerberater für die benötigte Eröffnungsbilanz.

Deine Pflichten nach der Gründung Deiner UG

  • Erstellung der Eröffnungsbilanz
  • Buchführungspflicht und Bilanzierung (Jahresabschluss)
  • Pflicht zur Bildung von Rücklagen
  • Nachschusspflicht
  • Thesaurierungspflicht

Gleich nach der Gründung und konkret bis zur Aufnahme geschäftlicher Aktivitäten muss eine Eröffnungsbilanz erstellt werden. Sie zeigt die Aktiva und Passiva Deines Unternehmens. Welches Vermögen und Kapital ist vorhanden? Erstellt Dein Steuerberater eine dementsprechende Eröffnungsbilanz, fallen entsprechende Kosten für Dich an.

Du stehst in der Pflicht einer ordentlichen Buchhaltung. Du musst Jahresabschlüsse, Gewinn- und Verlust-Rechnungen und eventuell auch einen Lagebericht erstellen lassen.

Die Rücklage-Pflicht (auch Thesaurierungspflicht genannt) besteht für jede UG. Du darfst Deine erzielten Gewinne nicht in voller Höhe ausschütten, sondern Du musst 25 Prozent des Gewinns ansparen, bis die 25.000 Euro erreicht sind, die das Mindeststammkapital bilden. Ab dieser Summe kannst Du Deine UG in eine GmbH umwandeln.

Die Nachschusspflicht besagt, dass Du Geld nachzahlen musst, um Verluste auszugleichen.