Der Gesellschaftsvertrag als sinnvolle Rechtsgrundlage für die Zusammenarbeit im Team

Alles startet bei einer zündenden Geschäftsidee. Der nächste Schritt sind die Formalitäten und die Wahl der akkuraten Rechtsform für Dein Unternehmen. Jede Firma muss eine Rechtsform haben, damit sie rechtlich und steuerlich eingeordnet werden kann. Dieser Herausforderung musst Du Dich auf alle Fälle stellen.

Die Wahl der richtigen Gesellschaftsform mit der Hilfe von StartMyBusiness

Bei der Wahl Deiner Gesellschaftsform solltest Du Dir ausreichend Zeit nehmen. Du solltest alle Vor- und Nachteile der jeweiligen Rechtsformen kennen und die wählen, die am ehesten zu Deinem Credo und Deiner Philosophie passt. Du musst Dich nicht in juristische Wälzer dafür einlesen. Öffentliche Stellen wie das IHK, sowie speziell geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Deiner Bank oder Sparkasse können Dir im Rahmen eines Beratungstermins souveräne Tipps geben, welche Rechtsformen für Dein Unternehmen in Frage kommen. Im Internet findest Du Musterverträge. Sichere Dich aber bei Deinem Rechtsanwalt oder Notar ab, ob der Mustervertrag in der geschriebenen Form rechtlich gültig ist und lass gegebenenfalls Ergänzungen vornehmen.

 

Warum ist ein Gesellschaftsvertrag wichtig und sinnvoll?

Immer dann, wenn Du keine Ein-Mann-Firma mehr bist, sondern mit anderen Gesellschaftern zusammen die Firma führst, ist ein Gesellschaftsvertrag unerlässlich. Im Gesellschaftsvertrag werden für die einzelnen Organe die jeweiligen Rechte und Pflichten aufgeführt und geregelt. Für spätere Dispute kann man also auf den unterzeichneten und notariell beglaubigten Gesellschaftsvertrag verweisen. Dieser ist sogar gesetzlich vorgeschrieben und muss notariell beglaubigt werden. Vor allem gilt diese Regelung für Kapitalgesellschaften wie

  • AG
  • GmbH
  • UG

Für Personengesellschaften, zu denen unter anderem die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GBR), die KG (Kommanditgesellschaft) und die OHG (Offene Handelsgesellschaft) gehören, ist ein schriftlicher Vertrag nicht bindend erforderlich. In jedem Falle ist zu einer Niederschrift aller Vertragsklauseln anzuraten.

Der Gesellschaftsvertrag der GmbH

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist die am häufigsten verbreitete Rechtsform auf deutschem Boden. Du haftest mit Deinem Eigenkapital von mindestens 25.000 Euro am gesamten Stammkapital. Im Gesellschaftsvertrag der GmbH sind folgende Angaben zwingend enthalten:

  • Firmenbezeichnung und Gesellschaftssitz.
  • Unternehmensgegenstand
  • Höhe des Stammkapitals
  • Anzahl der Geschäftsanteile und die Beträge der einzelnen Gesellschafter.

Je detailverliebter der Gesellschaftsvertrag formuliert wird, desto eindeutiger ist die Rechtslage im Falle von Unstimmigkeiten zwischen Dir und Deinen Geschäftspartnern.

Der Gesellschaftsvertrag der UG (haftungsbeschränkt)

Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), kurz „UG“ genannt, ist eine besondere Form der GmbH, die sich speziell für Kleinunternehmer und Existenzgründer gut eignet und bewährt. Sie wird auch als Mini-GmbH bezeichnet und unterscheidet sich im Wesentlichen von ihrer großen Schwester, der GmbH nur durch das eingesetzte Stammkapital. Die Einlage der UG beträgt hier lediglich einen Euro. Die Gesellschafter stehen jedoch in der Pflicht, Rücklagen für mindestens 25.000 Euro zu bilden. Der Vertragsgegenstand ist für die UG komplementär zum Vertragsgegenstand der bereits erwähnten GmbH.

Der Gesellschaftsvertrag der AG (Aktiengesellschaft)

Wenn Du ein größeres Startkapital einsetzen willst, da sprechen wir von ab 50.000 Euro, käme für Dich die Gründung einer Aktiengesellschaft in Frage. Die AG stellt die große Schwester der GmbH dar und ist gesetzlich genau so geregelt hinsichtlich des Gesellschaftsvertrages. Dies bedeutet im Detail, dass der Gesellschaftsvertrag der AG alle Elemente enthalten muss, die auch die GmbH erfüllen muss. Die Höhe des Stammkapitals muss in den Statuten genauso festgelegt werden, wie das Gesellschafterverhältnis und die Höhe der jeweiligen Kapitaleinlagen. Selbstverständlich muss der AG-Vertrag aufschlüsseln, wie die Art und Stückelung der Aktien festgelegt wird. Des Weiteren muss aus dem Vertrag hervorgehen, wie die Form der Aktienausgabe von Statten geht. Weitere wichtige Punkte, die Du nicht außer Acht lassen darfst sind die Angaben zum Vorstand, zum Aufsichtsrat, zur Hauptversammlung und zur Geschäftsführung. Der Aufwand, der mit der Gründung einer Aktiengesellschaft einhergeht, ist offensichtlich weitaus größer als bei anderen Unternehmensformen.

Der Gesellschaftsvertrag der OHG, KG und GbR (Personengesellschaften)

Wenn Du jetzt sagst, dass die Gründung einer AG zu aufwändig und kostspielig ist, hast Du die Möglichkeit einer Gründung von einer Personengesellschaft wie OHG, KG oder GbR. Für die Gründung dieser Gesellschaftsformen bist Du nicht zu einem schriftlichen Vertrag verpflichtet, es bietet sich jedoch, für den Zweifelsfall, an, einen aufzusetzen und Dich abzusichern. Orientiere Dich dabei gerne an die gesetzlichen Elemente, die auch im Gesellschaftsvertrag der GmbH enthalten sind. Erwähne vor allem die Höhe Deiner jeweiligen Einlagen. Bei Personengesellschaften gibt es im Übrigen kein vorgeschriebenes Stammkapital. Du hast die Möglichkeit, Punkte im Gesellschaftsvertrag ergänzend hinzuzufügen, die Dir besonders am Herzen liegen.

Setze Dich diesbezüglich am besten mit Deinem Notar oder Rechtsanwalt zusammen, damit keine rechtswidrigen Formulierungen im Vertrag aufgenommen werden. Nur durch einen schriftlich aufgesetzten Vertrag und eine notarielle Beglaubigung ist Dein Gesellschaftsvertrag rechtskräftig. Werden keinerlei explizite schriftliche Vereinbarungen getroffen, tritt das HGB (Handelsgesetzbuch) für Personengesellschaften in Kraft.

Fazit von StartMyBusiness

Die Aufsetzung Deines Gesellschaftsvertrages ist im Grunde genommen nicht so schwer. Du hast die Möglichkeit, Dir vorgefertigte Standardverträge auszudrucken, die Du gemeinsam mit Deinem Rechtsanwalt oder Notar überarbeitest und notariell beglaubigen lässt. Egal, ob Du Dich für die AG, die GmbH, die UG oder eine Personengesellschaft entscheidest, lass Dich nicht durch Deinen „Goodwill“ beirren, sondern setze alle Punkte schriftlich auf. Verzichte niemals auf schriftliche Vereinbarungen, denn im Zweifelsfall, bei Streitigkeiten, kannst Du Dich auf den Gesellschaftsvertrag berufen.