Du hast eine innovative Idee für ein Geschäftskonzept entwickelt und möchtest Dich neben Beruf oder Studium selbstständig machen und eine Firma gründen? Es ist de facto so, dass sich viele Gründer nebenberuflich durch eine Selbstständigkeit ein zweites Standbein schaffen. Wichtige Fragen zu Steuern, dem Anmeldeprozedere oder ob Du den Arbeitgeber von Deiner Gründung in Kenntnis setzen musst, darfst Du bei allem Elan und Ehrgeiz nicht vergessen. Du hast die Möglichkeit als Existenzgründer die nebenberufliche Selbstständigkeit zu nutzen, um auszutesten, wie gut und wie erfolgreich Deine Geschäftsidee bei Deiner Zielgruppe ankommt. Bereite Dich jedoch auch als nebenberuflicher Gründer optimal auf alle Eventualitäten vor.

Nebenberuflich gründen

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Die nebenberufliche Selbstständigkeit liegt voll im Trend

Laut KfW Gründungsmonitor, der die Zahl der Neugründungen in Deutschland erfasst, gewinnt die Frequenz der Neugründungen auf nebenberuflicher Basis immer mehr an Bedeutung. So finden in der Zwischenzeit über 50 Prozent aller Gründungen in Form der nebenberuflichen Selbstständigkeit statt. Vor allem sind es Frauen, die die nebenberufliche Selbstständigkeit als Form der Existenzgründung wählen. Sie bevorzugen diese Form gegenüber der Vollerwerbsgründung. Der Gründungsmonitor gibt weiter an, dass der Kapitalbedarf für nebenberufliche Gründer in aller Regel niedriger bemessen ist.

In 7 Schritten zur nebenberuflichen Selbstständigkeit. StartMyBusiness hat recherchiert:

  • Nebenberuflich selbstständig anstatt hauptberuflich

Du musst wissen, dass Deine Selbstständigkeit nur solange nebenberuflich ist, sowie sie bestimmte Kriterien erfüllt. Damit sind Parameter wie Arbeitszeit und das erzielte Einkommen (Umsatz/Gewinn) gemeint. Mach Dir ein Bild darüber, welche Beschäftigung Deinen Hauptarbeitsmittelpunkt bildet. Bei der Arbeitszeit im Nebenberuflichen darfst Du maximal 18 Stunden pro Woche tätig sein. Des Weiteren darf Dein Einkommen, welches aus Deiner nebenberuflichen Tätigkeit resultiert, Dein Arbeitseinkommen übersteigen. Bei der Beschäftigung von Mitarbeitern wird ebenfalls eine hauptberufliche Selbstständigkeit angenommen und somit giltst Du somit nicht mehr als nebenberuflich selbstständig.

 

  • Anmeldung Deiner nebenberuflichen Selbstständigkeit

Bei der Anmeldung Deiner nebenberuflichen Selbstständigkeit gelten dieselben Anforderungen, wie bei der Existenzgründung zum Vollerwerb. Worauf Du achten musst und wo die Hürden liegen, kannst Du gerne in unserem Artikel „Unternehmen gründen“ nachlesen!

 

  • Musst Du den aktuellen Arbeitgeber informieren?

Selbstverständlich bist Du ein freier Mensch und kannst Dir neben Deinem Hauptberuf eine nebenberufliche Tätigkeit in Form einer Gründung erlauben, jedoch mit Einverständnis Deines Arbeitgebers. Du darfst jedoch Deine Pflichten als Arbeitnehmer nicht vernachlässigen oder Deinem Arbeitgeber eine Konkurrenz darstellen. Sehe Dir diesbezüglich Deinen Arbeitsvertrag nochmalig in aller Ruhe an und achte auf Wettbewerbsklauseln. Wir, von StartMyBusiness raten Dir in jedem Falle an, Deinen Arbeitgeber über Dein Gründervorhaben in Kenntnis zu setzen, da es Deine Pflicht ist.

 

  • Beachte die Sozialversicherungspflicht

Sofern Du hauptberuflich tätig bist und Dich nebenberuflich selbstständig machst, bist Du bereits sozialversichert. Es ist jedoch ratsam, die Krankenkasse über diesen Gründungsschritt zu informieren, da sich aus der Summe Deiner erwirtschafteten Erträge im Rahmen Deiner Selbstständigkeit weitere Beiträge ergeben könnten. Um Nachzahlungen zu vermeiden, erkundige Dich bei Deiner Sozialversicherungskasse über die Höchstbeträge der Gewinne und Umsätze.

Sollte Deine nebenberufliche Selbstständigkeit überwiegen (sei es aufgrund Deines Umsatzes und/oder Deiner investierten Arbeitszeit) kannst Du den Status als Selbstständiger beantragen. Somit wirst Du versicherungsfrei und musst keine Beiträge für Renten- sowie Arbeitslosenversicherung bezahlen. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass Du zwischen einer privaten Krankenversicherung und der gesetzlichen Krankenversicherung wählen kannst.

 

  • Etwaige Genehmigungen für die nebenberufliche Gründung

Natürlich musst Du für eine nebenberufliche Gründung dieselben Anforderungen, Qualifikationen und Genehmigungen besitzen, die Du auch für eine hauptberufliche Gründung benötigst. Dazu zählen mitunter die folgenden Genehmigungen und Qualifikationen:

 

  • Bauliche Veränderungen: Das Bauamt muss Genehmigungen erteilen.
  • Genehmigungen vom Gesundheitsamt (für Arztpraxen, Gastronomie, Lebensmittelverkauf.
  • Genehmigungen bei der Gewerbeaufsicht (Umweltschutzbestimmungen, Arbeits- und Verbraucherschutz.
  • Genehmigungen bei der Kreisverwaltungsbehörde (für Makler, Bauträger und Baubetreuer ist eine Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO. Verpflichtend)
  • Sachkundeprüfung und Unterrichtung

 

  • Steuerregelungen für nebenberufliche Gründung

Für die Besteuerung ist es nicht entscheidend, ob Du nebenberuflich selbstständig bist oder Du Deine Gründung für den Vollerwerb ausgerichtet hast. Folgende Steuern kommen auf Dich in beiden Fällen zu:

 

  • Umsatzsteuer (sofern Du Vollunternehmer bist und nicht der Kleinunternehmerregelung unterliegst).
  • Einkommenssteuer (natürliche Personen, GbR und Kleinunternehmer)
  • Körperschaftssteuer (GmbH, UG, Genossenschaften)
  • Gewerbesteuer (alle Gewerbetreibende – mit Ausnahme von Freiberuflern)
  • Lohnsteuer (sofern Du Arbeitnehmer beschäftigst)

 

  • Fällst Du in die Kleinunternehmerregelung?

Bitte beachte, dass die nebenberufliche Selbstständigkeit und der Kleinunternehmerstatus nicht dasselbe sind. Du kannst Dich auch als Kleinunternehmer hauptberuflich selbstständig machen und alle Benefits der Kleinunternehmerregelung genießen. Der wohl größte Vorteil ist die Befreiung von der Umsatzsteuer.

Welche Rechtsform passt zu Dir?

Natürlich musst Du Dir im Vorfeld Deine Gedanken zur passenden Rechtsform machen. Hast Du nur wenig Kapital für Dein Vorhaben, Dich nebenberuflich selbstständig zu machen, kannst Du auch eine „Mini-GmbH“ gründen. Wie Du das am besten machst, kannst Du in unserem Artikel über „Found a UG“ nachlesen. Als Highlight on top empfehlen wir Dir auch, in unserem Artikel „Startup Förderungen“ nachzublättern, welche Förderungen es für junge Gründer gibt!

Arbeitslosigkeit und nebenberufliche Selbstständigkeit

Falls Du derzeit ohne Beschäftigungsverhältnis bist, darfst Du trotzdem eine selbstständige Tätigkeit ausüben. Deine nebenberufliche Selbstständigkeit darf jedoch die 15 Wochenstunden an effektiver Arbeitszeit nicht überschreiten. Das Gute daran ist, dass Du für 165 Euro Monatseinkommen keine Abzüge erhältst. Sie bleiben anrechnungsfrei. Du musst Deine Selbstständigkeit jedoch umgehend dem Arbeitsamt melden.

Welche Vorteile birgt die nebenberufliche Gründung?

  • Wenn Du Dich vorerst nur nebenberuflich selbstständig machst, hast Du genügend Zeit, auszutesten, ob Deine Geschäftsidee innovativ genug ist und genügend wirtschaftliches Potential für eine hauptberufliche Selbstständigkeit birgt.

 

  • Du reduzierst durch Deine nebenberufliche Gründung auch das Risiko, mit Deinem Geschäftsmodell zu scheitern, da Du noch über Deine Einnahmen aus Deinem Hauptjob verfügst. Weiter kannst Du die Einnahmen Deines Hauptjobs als Eigenkapital für ein Vorantreiben Deiner nebenberuflichen Selbstständigkeit nutzen.

 

  • Der Zeitfaktor spielt hierbei eine große Rolle. Da Du nur nebenberuflich erwerbstätig bist im Rahmen Deiner Selbstständigkeit, kannst Du Dir für alle firmenpolitischen Maßnahmen wie Werbung, Marktforschung und Absatzwege mehr Zeit lassen oder weniger Zeit investieren.

 

  • Falls Dir eine Arbeitslosigkeit droht (durch Personalabbau, Mangel an Aufträgen), hast Du die Möglichkeit, Dir durch Dein zweites Standbein eine Vollselbstständigkeit (hauptberuflich) zu verschaffen und umgehst somit das wirtschaftliche Risiko, falls Dich Dein aktueller Arbeitgeber kündigen muss.

 

  • Dein Einkommen aus dem Hauptberuf stockt sich durch Dein Einkommen aus der nebenberuflichen Selbstständigkeit entsprechend auf.

Welche Nachteile birgt die nebenberufliche Gründung?

  • Wir geben zu bedenken, dass ein Hauptberuf und die zusätzliche zeitliche und nervliche Belastung durch die nebenberufliche Gründung auch Zeit für Familie, Freunde und Privatleben kostet.

 

  • Überprüfe, ob Du genügend Zeit hast, um Dein Unternehmen mit Erfolg im Nebenerwerb zu führen. Tätige diese Überlegungen vorm Gang zum Gewerbeamt, sprich, vor jeglichen Interaktionen der Gründung.

 

  • Bei potentiellen Kunden könnte es der Fall sein, dass sie Dir weniger Vertrauen entgegenbringen, wenn Sie erfahren, dass Du ein nebenberuflicher Gründer bist. Selbiges gilt für Lieferanten und Partner.

 

  • Du bist zeitlich weniger flexibel, um auf dringende Kundenwünsche einzugehen, wenn Du nur nebenberuflich selbstständig bist.

 

  • Selbstverständlich kann die Gründung im Nebenerwerb auch scheitern. Entstandene Schulden musst Du, je nach Rechtsform, eventuell mit Deinem Privatvermögen begleichen.

Unser Fazit:

Wenn Du den Schritt in die nebenberufliche Gründung wagst, bist Du wahrscheinlich ein Jungunternehmer, der sehr viel mentale Stärke besitzt. Neben dem notwendigen fachlichen Knowhow hast Du auch eine zündende Geschäftsidee, für die Du brennst und davon überzeugt bist, dass sie sich easy vermarkten lässt. Bedenke jedoch, dass sich Deine Freizeit um einen erheblichen Teil verkürzt. Dir bleibt insgesamt nicht so viel Zeit für Familie oder Freunde oder Hobbys. Auch müssen Deine Kunden länger auf Antworten warten, da Du auch noch hauptberuflich tätig bist. Achte bei Deinem Gründervorhabe unbedingt auf Deine Work-Life-Balance und suche Dir, auch wenn es schwer ist, einen Ausgleich zu Deinen Berufungen. Viel Spaß und viel Erfolg wünscht Dir StartMyBusiness.