Du planst, Deine eigene Fahrschule zu gründen? Prima, mit Deiner eigenen Fahrschule kannst Du jungen und älteren Menschen den Weg in die mobile Unabhängigkeit ebnen und sie auf dem Weg zur Fahrerlaubnis bringen. Damit Du jedoch eine Fahrschule eröffnen darfst, benötigst Du mehr als nur den bloßen Führerschein für die einzelnen Führerschein Typen. Wenn Du anderen Menschen gerne etwas beibringst und Geduld, sowie Motivation mitbringst, solltest Du unbedingt weiterlesen und erfahren, welche Ausbildungen und Genehmigungen Du benötigst, um eine Fahrschule zu eröffnen.

Fahrschule gründen

Der erste wichtige Schritt zur eigenen Fahrschule: Werde Fahrlehrer

Um eine eigene Fahrschule gründen zu können, benötigst Du einige Grundvoraussetzungen. Du musst ausgebildeter Fahrlehrer sein und im Besitz einer amtlich anerkannten Fahrlehrererlaubnis, die man in der Fachsprache auch „Fahrlehrerschein“ nennt, sein. Zu den wichtigsten Grundvoraussetzungen, die Du mitbringen musst, um eine Fahrschule gründen zu können, zählen also:

  • Berufsausbildung als Fahrlehrer
  • Du besitzt seit mindestens drei Jahren die Fahrerlaubnis aller Führerscheinklassen, die Du unterrichten willst aber mindestens den Führerschein der Klasse BE (PKW)
  • Maximal darfst Du einen Punkt in Flensburg haben
  • Bis zum Ausbildungsbeginn bist Du mindestens 30.000 Kilometer mit dem PKW gefahren.
  • Du musst einen bestandenen erweiterten Sehtest einreichen.

Die Fahrlehrererlaubnis erhältst Du auf Antrag beim Straßenverkehrsamt.

Fahrschule gründen – Vom Fahrlehrer zur Fahrschule mit den Tipps von StartMyBusiness

Wenn Du eine Fahrschule gründen willst, musst Du wissen, dass es sich bei einer Fahrschule um ein genehmigungspflichtiges Gewerbe handelt. Im Klartext bedeutet das, dass nur jene Menschen eine Fahrschule gründen dürfen, die sowohl die Fahrlehrer- als auch die Fahrschulerlaubnis mitbringen. Zusätzlich zur Fahrlehrererlaubnis musst Du also noch einige weitere Anforderungen erfüllen, um als selbstständiger Fahrlehrer etwaige Fahrschüler ausbilden zu dürfen. Dies gilt auch dann, wenn Du eigene Fahrlehrer für den theoretischen und praktischen Teil fest anstellst.

Um die Fahrschulerlaubnis zu erhalten, musst Du alle Anforderungen nach § 18 der Gesetzgebung des Fahrlehrerwesens (FahrlG) erfüllen:

 

  • Es liegen keine Tatsachen vor, die gegen Deine Eignung zur Führung einer Fahrschule sprechen (z.B. selbstverschuldete Verkehrsunfälle, Strafzettel zwecks Geschwindigkeitsüberschreitung, Vorstrafen usw.)
  • Besitz einer Fahrlehrererlaubnis
  • Eine zweijährige hauptberufliche Berufserfahrung als Fahrlehrer
  • Erfolgreicher Abschluss einer Weiterbildung zum Fahrschulbetriebswirt mit mindestens 70 Stunden zu je 45 Minuten.
  • Erforderliche Räume, Unterrichtsmaterialien und mindestens ein Lehrfahrzeug müssen vorhanden sein.

Um eine Fahrschulerlaubnis zu erhalten, musst Du Dich per Antrag beim Straßenverkehrsamt melden. In einigen Fällen kann es vorkommen, dass das Straßenverkehrsamt Deinen Antrag einer untergeordneten Behörde mit der Erlaubnisvergabe delegiert, sodass etwa die Kreisverwaltungsbehörde oder das Landratsamt sodann zuständig ist.

StartMyBusiness hilft Dir, die passende Rechtsform für Deine Fahrschule zu finden

Die Gesetzgebung (FahrlG) sieht für Fahrschulen eine Gründung als Einzelunternehmen vor. Wenn Du Dich jedoch mit bis zu fünf Fahrlehrern zusammenschließt, sieht die Gesetzeslage eine GbR als Gemeinschaftsfahrschule vor. Unter gewissen Voraussetzungen kannst Du jedoch auch eine Kapitalgesellschaft, beispielsweise eine Aktiengesellschaft, kurz AG genannt, gründen. Üblicherweise wird jedoch von den meisten Unternehmern, die sich als Fahrlehrer selbstständig machen wollen in Deutschland die Rechtsform des Einzelunternehmens gewählt. Diese Rechtsform macht es mit ihrer unbeschränkten Haftung und dem enormen Haftungsrisiko allerdings notwendig, dass Du Deine Fahrschule ausreichend absicherst mit diversen Versicherungen. Lies hierzu auch gerne unseren Beitrag „Versicherungen für Unternehmen“ von StartMyBusiness.

Fahrschule gründen: Diese Kosten kommen auf Dich zu

Neben Ausgaben für Investitionen (Miete einer Immobilie für Unterrichtszwecke, PC-Ausstattung, Lehrmaterialien und Fuhrpark) musst Du mit folgenden Kosten rechnen:

 

Gründungskosten

Du musst Dein Unternehmen anmelden, einen Businessplan erstellen und diesen vom Notar absegnen lassen, also fallen auch Notarhonorare und Anwaltskosten an. Zur Eröffnung Deines Geschäftskontos fallen Gebühren an und Du musst die Weiterbildung zum Fahrschulbetriebswirt bezahlen.

 

Versicherungen

Du musst eine Unfallversicherung, sowie eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen. Lass Dich hierzu von Deinem Versicherungsberater gegen alle etwaigen Schadensfälle (Strom, Wasser, Feuer, Einbruch) dementsprechend beraten und sichere Dich gegen alle möglichen Schadensfälle im Vorfeld ab.

 

Kosten für die Fahrschulerlaubnis

Natürliche Personen bezahlen 102 Euro

Juristische Personen bezahlen 153 Euro.

 

Im Businessplan solltest Du auch die Wartung und die Instandsetzung (Reparaturen) Deiner Lehrfahrzeuge miteinkalkulieren.

Der perfekte Standort, eine Fahrschule zu gründen

Bei der richtigen Wahl des geeigneten Standortes kommt es auf einige Faktoren an. Du solltest ein Einzugsgebiet wählen, in welchem nicht so viel Konkurrenz vorhanden ist. Am Land könnte es mitunter passieren, dass die Kapazitäten nicht voll ausgeschöpft werden können. Achte darauf, dass der Standort Deiner Fahrschule die nötigen Anbindungen zu Landstraßen, Autobahnen und Schnellstraßen hat. Somit kannst Du sicherstellen, dass die 45-minütigen Fahrschulstunden von den Führerscheinneulingen auch voll ausgeschöpft werden können. Ein Standort in Schulnähe wie Berufsschulen, weiterführende Gymnasien oder berufsbildende höhere Schulen ist zudem auch attraktiv, da die Schüler in den Mittagspausen oder in den Freistunden die Zeit nutzen könnten, um sich bei Dir anzumelden.

Fahrschule gründen: Das richtige Marketing, damit Deine Fahrschule Fahrt aufnimmt

Wenn Du an dem Punkt angelangt bist, an welchem Du Dir Gedanken um Dein Alleinstellungsmerkmal (USP) und Deine Marketingstrategien machen musst, solltest Du Dir einen professionellen Internetauftritt überlegen. Die Profis von Pabst Media programmieren Deine Website und boosten Dein SEO, damit Du im Suchmaschinenranking ganz oben erscheinst. Die Tonalität sollte zwischen modern und seriös liegen, da die Zielgruppe zwar Jugendliche umfasst, die Geldgeber letzten Endes doch die Eltern sind. Wie Du zu Deinem Alleinstellungsmerkmal kommst? Überlege Dir, welche Lücken Du schließen könntest, die die Konkurrenz bis dato nicht schließen konnte. Einige Ideen wären:

 

  • Verschiedene Fahrzeugklassen, was die Anzahl potentieller Fahrschüler steigert.
  • Besondere Lehrfahrzeuge wie Elektroautos, LKW´s, Motorräder, behindertengerechte, umgebaute Automatikautos o.Ä.
  • Unterricht in verschiedenen Fremdsprachen, je nach Einzugsgebiet
  • Online-Kurse
  • Intensivkurse am Wochenende für Berufstätige
  • Intensivkurse für ältere Fahrschüler
  • Rabattaktionen (Sommerferienbonus)

Fazit von StartMyBusiness:

Deine eigene Fahrschule zu gründen ist ein sehr wichtiger und toller Schritt in die wirtschaftliche Selbstständigkeit. Angehenden Fahrschulbetreibern wie Dir werden jedoch im Behördendschungel in Deutschland so manche Hürden auferlegt, die Du jedoch mit akribisch guter Planung gekonnt meistern kannst. Besitzt Du bereits eine Fahrlehrererlaubnis sowie eine Fahrschulerlaubnis, musst Du nur noch einen sehr gut aufgestellten Businessplan (rechne die Abnützung, Reparatur und den Austausch Deiner Lehrfahrzeuge mit ein) ausarbeiten. Eine sorgfältige Planung hilft Dir, Deine Ziele zu visualisieren und Investoren von Deiner Fahrschule zu überzeugen.